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Gesetzliches Hinweis und
Verantwortung
Die Verantwortung für dieses
Ausflugsprogramm ist laut
Gesetzt mit der N° 206 vom
05.09.05 geregelt und nach der
Ratifikation des Internationales
Abkommens des Reisevertrages mit
den CEE Rechtlinien und der N°
90/1314 am 23.04.1970 in Brussel
unterzeichnet worden.
Diese oben angeführten Grenzen
können in keiner Weise vom
Gesetzt her überschritten werden.
Die Organisation übernimmt keine
Haftung für eventuelle Sach-
oder Personenschäden während der
Fahrt.
Anmeldungen
Die Teilnehmer können die
Anmeldung einem der
qualifizierten oder
autorisierten Fachleute oder
direkt bei dem Büro der Malachin
Viaggi verlangen, mit der
Zahlung des Betrages höchst auf
Euro 5,00 als Buchungsgebühr.
Die Entgegennahme der Anmeldung
ist von den verfügbaren Plätzen
abhängig und ist erst bei Zusage
unsererseits rechtsgültig.
Die Fahrten werden bei einer
Mindestteilnehmerzahl von 20
Personen durchgeführt,
andernfalls behält sich das
Reisebüro vor nach Verständigung
der angemeldeten Fahrgäste, den
Ausflug abzusagen. Aufgrund
ungünstigen Wetters oder höherer
Gewalt hat das Reisebüro sich
das Recht vorbehalten die Reise
abzusagen, wobei nur der
eventuell bereits bezahlte
Fahrpreis rückerstattet wird.
Zur Zeit der Anmeldung, bekommt
jeder Kunde einen Gutschein mit
allen Hinweise bezüglich der
gebuchten Fahrt und insbesondere
über die Abfahrtzeit und
Abfahrtsort.
Zahlungen
Die Fahrkosten werden direkt von
der Organisation durch einen
Beauftragten an Bord des Busses
einkassiert. Ermaessigungen: 30%
für Kinder von 0 bis 12 Jahren.
Kinder von 0 bis 4 Jahren sind
frei, haben jedoch keinen
Platzanspruch.
Rücktrittsbedingungen
Keine Rücktrittsgebühr ist bei
Abmeldung bis 24 Stunden vor dem
Antritt des Ausfluges zu
bezahlen, andernfalls muss in
Prozenten folgende Stornierung
bezahlt werden:
■ Ganztagesausflug: keine Rücktrittsgebühr bei
Abmeldung bis 12.00 Uhr des
vorhergehenden Tages;
andernfalls muss der volle
Fahrpreis bezahlt werden und
auch bei Nichterscheinen oder
bei verspäteter Abmeldung.
■ Nachmittagsausflug: keine Rücktrittsgebühr bei
Abmeldung bis 10.00 Uhr am Tag
des Ausfluges; andernfalls muss
der volle Fahrpreis bezahlt
werden und auch bei
Nichterscheinen oder bei
verspäteter Abmeldung.
■ Abendsausflug: keine Rücktrittsgebühr bei
Abmeldung bis 12.00 Uhr am Tag
des Ausfluges; andernfalls muss
der volle Fahrpreis bezahlt
werden und auch bei
Nichterscheinen oder bei
verspäteter Abmeldung.
Reisende die zum Teil auf den
Ausflug verzichten oder bei den
vereinbarten Treffpunkt des
Begleitpersonals nicht
rechtzeitig erscheinen, haben
kein Recht auf Rückerstattung
des Fahrpreises oder
Schadenersatz.
Bereits gekaufte Eintrittskarten
für die Arena in Verona, Museen
oder Ausstellungen und zu
anderen Veranstaltungen können
nicht rückerstattet werden.
Für verlorene Eintritts-oder
Fahrkarten gibt es keine
Rückerstattung und es kann auch
kein Duplikat ausgestellt werden.
Zuständiger Gerichtsstand
Jede Form von Rechtsfragen ist
der Gerichtsstand von Padova
zuständig.
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