Ausflüge und Vip Tours - Fangokur Reisen
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Ausflüge und Vip Tours - Fangokur Reisen
 
 

 
 

Gesetzliches Hinweis und Verantwortung
Die Verantwortung für dieses Ausflugsprogramm ist laut Gesetzt mit der N° 206 vom 05.09.05 geregelt und nach der Ratifikation des Internationales Abkommens des Reisevertrages mit den CEE Rechtlinien und der N° 90/1314 am 23.04.1970 in Brussel unterzeichnet worden.
Diese oben angeführten Grenzen können in keiner Weise vom Gesetzt her überschritten werden. Die Organisation übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden während der Fahrt.

Anmeldungen
Die Teilnehmer können die Anmeldung einem der qualifizierten oder autorisierten Fachleute oder direkt bei dem Büro der Malachin Viaggi verlangen, mit der Zahlung des Betrages höchst auf Euro 5,00 als Buchungsgebühr. Die Entgegennahme der Anmeldung ist von den verfügbaren Plätzen abhängig und ist erst bei Zusage unsererseits rechtsgültig.
Die Fahrten werden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen durchgeführt, andernfalls behält sich das Reisebüro vor nach Verständigung der angemeldeten Fahrgäste, den Ausflug abzusagen. Aufgrund ungünstigen Wetters oder höherer Gewalt hat das Reisebüro sich das Recht vorbehalten die Reise abzusagen, wobei nur der eventuell bereits bezahlte Fahrpreis rückerstattet wird. Zur Zeit der Anmeldung, bekommt jeder Kunde einen Gutschein mit allen Hinweise bezüglich der gebuchten Fahrt und insbesondere über die Abfahrtzeit und Abfahrtsort.
 

Zahlungen

Die Fahrkosten werden direkt von der Organisation durch einen Beauftragten an Bord des Busses

einkassiert. Ermaessigungen: 30% für Kinder von 0 bis 12 Jahren. Kinder von 0 bis 4 Jahren sind

frei, haben jedoch keinen Platzanspruch.

 

Rücktrittsbedingungen

Keine Rücktrittsgebühr ist bei Abmeldung bis 24 Stunden vor dem Antritt des Ausfluges zu bezahlen, andernfalls muss in

Prozenten folgende Stornierung bezahlt werden:

Ganztagesausflug: keine Rücktrittsgebühr bei Abmeldung bis 12.00 Uhr des vorhergehenden Tages; andernfalls muss der volle Fahrpreis bezahlt werden und auch bei Nichterscheinen oder bei verspäteter Abmeldung.

Nachmittagsausflug: keine Rücktrittsgebühr bei Abmeldung bis 10.00 Uhr am Tag des Ausfluges; andernfalls muss der volle Fahrpreis bezahlt werden und auch bei Nichterscheinen oder bei verspäteter Abmeldung.

Abendsausflug: keine Rücktrittsgebühr bei Abmeldung bis 12.00 Uhr am Tag des Ausfluges; andernfalls muss der volle Fahrpreis bezahlt werden und auch bei Nichterscheinen oder bei verspäteter Abmeldung.
Reisende die zum Teil auf den Ausflug verzichten oder bei den vereinbarten Treffpunkt des Begleitpersonals nicht rechtzeitig erscheinen, haben kein Recht auf Rückerstattung des Fahrpreises oder Schadenersatz.
Bereits gekaufte Eintrittskarten für die Arena in Verona, Museen oder Ausstellungen und zu anderen Veranstaltungen können nicht rückerstattet werden.
Für verlorene Eintritts-oder Fahrkarten gibt es keine Rückerstattung und es kann auch kein Duplikat ausgestellt werden.
 

Zuständiger Gerichtsstand

Jede Form von Rechtsfragen ist der Gerichtsstand von Padova zuständig.

 

 
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